Laut Art. 1270 Abs. 2 Nr. 11 des Zivilgesetzbuches der Russischen Föderation gilt die „Verbreitung eines Werks an die Öffentlichkeit, sodass jede beliebige Person aus jedem Ort und zu jeder Zeit nach eigener Wahl Zugang zu dem Werk erhalten kann (Verbreitung an die Öffentlichkeit)" als Nutzung des Werks. Die Nutzung eines Werks, unabhängig davon, ob damit die Erzielung von Gewinn bezweckt wird oder nicht, verstößt gegen das Alleinrecht des Rechteinhabers an dem Werk.
Das Museum besitzt die Alleinrechte an allen Abbildungen von Interieurs und Räumlichkeiten, Kunstwerken, Fotografien, Dokumenten und anderen Gegenständen aus der Museumssammlung, sowie an allen Abbildungen und Textinformationen (Ergebnisse der intellektuellen Tätigkeit und Individualisierungsmittel), Audio-, Video- und Multimedia-Materialien, die auf den offiziellen Webseiten des Museums veröffentlicht werden.
Laut Art. 1229 Abs. 1 des Zivilgesetzbuches der Russischen Föderation kann der „Rechteinhaber anderen Personen die Nutzung der Ergebnisse der intellektuellen Tätigkeit und der Individualisierungsmittel nach eigenem Ermessen gewähren oder untersagen. Das Nichtvorhandensein eines Verbots gilt nicht als Zustimmung (Erlaubnis). Andere Personen können die entsprechenden Ergebnisse der intellektuellen Tätigkeit und die Individualisierungsmittel nur mit Erlaubnis des Rechteinhabers nutzen".
Die Nutzung der Materialien, die auf den Webseiten des Museums veröffentlicht wurden, ist ausschließlich für nicht-kommerzielle Nutzung in folgenden Fällen und unter folgenden Bedingungen zugelassen:
1 - Individuelle Nutzung aller Materialien für persönliche Bildungs- und Aufklärungszwecke, sowie für kulturelle und wissenschaftliche Zwecke, für heimische Aktivitäten mit Kindern sowie für andere Aufklärungsveranstaltungen im Familienkreis.
2 - Nutzung von Textinformationen (Ergebnisse der intellektuellen Tätigkeit und Individualisierungsmittel) im Umfang von bis zu 500 Symbolen mit deutlicher Angabe des Textverfassers (falls auf der Museumswebseite angegeben) und der Zugehörigkeit des Textfragments zur offiziellen Informationsressource des Museums mit einem aktiven Link auf die Seite, woher der Fragment kopiert wurde (mit dem ungekürzten URL der Seite).
3 - Nutzung der digitalen Abbildungen von Objekten aus dem Museumsbestand, sowie der Fotografien und Dokumente aus dem Museumsarchiv und den wissenschaftlichen Hilfsbeständen des Museums – mit einer Größe von höchstens 800 Pixel (nach der Längsseite) mit deutlicher Angabe der Zugehörigkeit dieser Abbildung zur offiziellen Informationsressource des Museums mit einem aktiven Link auf die Seite, woher die Abbildung kopiert wurde (mit dem ungekürzten URL der Seite). Die Bilder können für Bildungs- und Aufklärungszwecke, sowie für kulturelle und wissenschaftliche Zwecke, für andere Aufklärungsveranstaltungen, in Form von Bildschirm-Vorführungen, Reposts in Sozialnetzen und -diensten, zur Illustrierung von Lektionen, Vorträgen und anderen interaktiven Präsentationsformen von wissenschaftlichen Arbeiten genutzt werden.
4 - Nutzung von Audio-, Video und Multimedia-Materialien, die auf der Webseite des Museums veröffentlicht wurden, durch Einbettung mittels öffentlich zugänglicher Social-Media-Dienste (Videokanäle, Präsentationsservices, Musik-Player usw.) – im unbegrenzten Umfang mit deutlicher Angabe der Zugehörigkeit dieser Materialien zur offiziellen Informationsressource des Museums mit einem aktiven Link auf die Seite mit den ursprünglichen Materialien (mit dem ungekürzten URL der Seite).
5 - Nutzung aller Materialien in gedruckten und digitalen Publikationen, TV-Aufnahmen und im Radio (in Massenmedien) in den Fällen, wenn die Publikation oder Sendung der gezielten Verbreitung von Informationen über das Museum, über seine Tätigkeit und Veranstaltungen, sowie über seine Mitarbeiter und Projekte dient.
Die Person, die jegliche Abbildungen der Museumsinterieurs und -räumlichkeiten, der Meisterwerke aus dem Museumsbestand, sowie von den Museumsmitarbeitern verfasste Texte für kommerzielle Zwecke, für gedruckte Publikationen oder jegliche andere Zwecke außer den obengenannten nutzen will, muss im Voraus eine schriftliche Genehmigung des Museums beantragen und erhalten.
Die Genehmigung für kommerzielle Nutzung wird in jedem Fall individuell behandelt und von der Museumsdirektion nach eigenem Ermessen auf Grund eines offiziellen schriftlichen Antrags von der interessierten Person oder Organisation (siehe beiliegenden Musterantrag) erteilt. Die Gebühren für das Nutzungsrecht werden abhängig von der Art und Weise der beabsichtigten Nutzung festgesetzt.
Das Museum garantiert nicht, dass die Nutzung von Abbildungen und anderen Materialien, die auf der offiziellen Webseite des Museums veröffentlicht werden, nicht gegen die Rechte von dritten Personen, die keinen Bezug zum Museum haben, verstößt.
Diese Regeln gelten für alle Internet-Ressourcen des Museums. Die Liste der entsprechenden Webseiten finden Sie auf der Hauptseite im Abschnitt „Satelliten-Webseiten" oder unter dem Link.
verabschiedet am 30.12.2014
von M.D. Loschak,
Direktorin des Staatlichen A. S. Puschkin-Museums für bildende Künste
Für ausführlichere Informationen über die internationale und russische Gesetzgebung zu Alleinrechten und intellektuellem Eigentum von Museen empfehlen wir die Einsichtnahme in die folgenden Gesetze:
Verfassung der Russischen Föderation;
Berner Übereinkunft zum Schutz von Werken der Literatur und Kunst (Bern, 09.09.1886);
Das Welturheberrechtsabkommen (Genf, 06.09.1952);
Pariser Übereinkunft zum Schutz des gewerblichen Eigentums (Paris, 20.03.1883);
Das Föderale Gesetz der Russischen Föderation vom 26.05.1996 Nr. 54-FZ „Über die Museumsbestände der Russischen Föderation und die Museen der Russischen Föderation";
„Grundlagen der Gesetzgebung der Russischen Föderation zur Kultur" (verabschiedet vom Obersten Rat der Russischen Föderation am 09.10.1992 N 3612-1);
Zivilgesetzbuch der Russischen Föderation Teil 4;
Strafgesetzbuch der Russischen Föderation.
Im Rahmen eines zivilrechtlichen Verfahrens gemäß Art. 1252 Abs. 3 und Art. 1301 des Zivilgesetzbuchs der Russischen Föderation kann der Rechteinhaber eine Verlustentschädigung oder Kompensation in Höhe von 10.000 bis 5.000.000 Rubel (der genaue Betrag wird vom Gericht bestimmt) oder in zweifacher Höhe des Preises der Exemplare des Werks oder in zweifacher Höhe des Betrags für das entsprechende Nutzungsrecht (ausgehend von dem Betrag, der gewöhnlich unter vergleichbaren Umständen für die rechtmäßige Nutzung des Werkes gefordert wird) festgesetzt.
Außerdem wird im Art. 7.12 Abs. 1 des Gesetzbuches über Ordnungswidrigkeiten für die illegale Nutzung der Werke zur Gewinnerzielung eine Strafe in Höhe von 1.500 bis 2.000 Rubel sowie die Beschlagnahme der illegalen Kopien von Werken und Tonaufzeichnungen, sowie der Materialien und Apparatur, die zur Vervielfältigung genutzt werden, und anderer Tatmittel vorgesehen.
Des Weiteren, falls der Schaden von der illegalen Nutzung der Werke 100.000 Rubel übersteigt, ist in der Gesetzgebung diestrafrechtliche Verantwortlichkeit für die illegale Nutzung der Werke vorgesehen (Artikel 146 des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation).